Nein! Es ist nicht jedes Stehenbleiben ein Halten!
Stehenbleiben kann man auf 4 verschiedene Arten!
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Liegenbleiben
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Warten
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Halten
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Parken
Du darfst z.B. im Haltverbot warten aber nicht parken. Im Parkverbot darfst du halten und warten sowieso. Liegenbleiben darfst du eigentlich nur wenn es unvermeidbar war…
Aber jetzt mal genau erklärt!
Liegenbleiben
Das Fahrzeug bleibt durch einen Defekt oder Spritmangel stehen und ist dadurch nicht mehr fahrbereit.
Ist Liegenbleiben verboten?
Liegenbleiben ist meistens nicht beabsichtigt und vorhersehbar, also kann es auch dann nicht verboten sein.
Es gibt aber Ausnahmen!
Bleibst du mit einem leeren Tank liegen, war das mit Sicherheit vermeidbar. Ein liegengebliebenes Fahrzeug stellt eine Behinderung da. Passiert das an gefährlichen Straßenstellen wie
z.B. hinter Kurven oder Bergkuppen, auf Autobahnen oder Beschleunigungsstreifen ist das sogar eine Gefährdung! Darum wird das Liegenbleiben wegen
Kraftstoffmangels auch oft mit einem Bußgeld bestraft.
Wichtig! Immer ein liegengebliebenes Fahrzeug absichern.
Also Warndreieck in min. 100m Entfernung hinter dem Fahrzeug aufstellen und Warnblinklicht einschalten.
Ansonsten drohen 30 Euro Bußgeld.
Bist du noch in der Probezeit, gibt es noch ein anderes Problem. Das Nichtabsichern eines Liegengeblieben Fahrzeugs ist ein „Katalog B Delikt“. Beim zweiten B-Delikt sitzt du in der
Nachschulung und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert. Darum Fahrzeug absichern!
(Lies dazu auch wie man ein Fahrzeug absichert!)
Warten, Halten und Parken
Der erste große Unterschied ist: Warten ist ein unfreiwilliges, verkehrsbedingtes Stehenbleiben
Halten und Parken ist ein freiwilliges Stehenbleiben.
Warten:
Unfreiwilliges, verkehrsbedingtes Stehenbleiben wie
z.B. im Stau, an einer roten Ampel, am Stopschild, am Fußgängerüberweg u.s.w.
Eigentlich möchtest du gerne weiter fahren, aber die Verkehrssituation lässt es nicht zu.
Ist das Warten irgendwo verboten?
Ja! Wenn du siehst, dass der Verkehr vor dir
stockt musst du Kreuzungen und Einmündugen, Bahnübergänge und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) freihalten.
Eine grüne Ampel bedeutet also nicht einfach „Gas geben“! Wenn du siehst, dass du dahinter auf der Kreuzung warten müsstest, darfst du nicht in die Kreuzung einfahren. Ansonsten
würde der Querverkehr plötzlich grün kriegen und du den Weg versperren.
Halten:
Halten ist ein freiwilliges Stehenbleiben. Du
hältst normalerweise auf Parkplätzen oder einfach am rechten Fahrbahnrand.
Halten dauert max. 3 Minuten, du musst dabei im Verfügungsbereich deines Fahrzeugs bleiben. Nach der dritten Minute wird das Halten automatisch zum Parken.
Genauso wenn du dich von deinem Fahrzeug entfernst, das darfst
du auch keine 3 Minuten.
Du musst beim Halten also in der Lage sein, auf Verlangen dein Fahrzeug sofort entfernen zu können.
Ist das Halten irgendwo verboten?
An vielen Straßenstellen. Das ist aber ein Extrathema, ansonsten einfach googeln StVO §12 Halten und Parken. Wo das Halten verboten ist, ist automatisch das Parken auch verboten.
Parken:
Wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug
verlässt, der parkt!
Verlässt du den Verfügungsbereich deines Fahrzeugs oder hältst du dort länger als 3 Minuten wird also jedes Halten automatisch zum Parken!
Ist das Parken irgendwo verboten?
Auch an vielen Straßenstellen. Das ist aber ein Extrathema, ansonsten einfach googeln StVO §12 Halten und Parken.
Wo nur Parkverbot ist, ist das Halten allerdings noch erlaubt.
Zusammenfassung
Liegenbleiben:
- unfreiwillig wegen technischer Probleme oder Spritmangel
- wenn selbstverschuldet, z.B. wegen Spritmangel, ist es verboten
Warten:
- unfreiwillig
- teilweise verboten
Halten:
- freiwillig
- max. 3 Minuten und am Fahrzeug bleiben
- Ist an vielen Stellen verboten
- Wo Haltverbot ist, ist immer auch Parkverbot
Parken:
- freiwillig
- automatisch immer wenn du länger als 3 Min hältst
- sofort wenn du den Verfügungsbereich deines Fahrzeugs verlässt
- Ist an vielen Stellen verboten
- Wo nur Parkverbot ist, ist das Halten noch erlaubt