Oftmals wird bei Einbahnstraßen die Vorfahrt missachtet!
Viele Fahrzeugführer denken nämlich, dass eine beginnende Einbahnstraße auf der rechten Seite, kein "rechts vor links" sein kann.
Das ist aber nicht richtig!
Hier ist die Straße auf der rechten Seite eine reine Einbahnstraße.
Alle Fahrzeuge dürfen nur in Pfeilrichtung fahren, also darf dort auch kein Fahrzeug von rechts kommen.
In dieser Situation ist die Einbahnstraße also kein "rechts vor links"!
Hier ist die Straße auf der rechten Seite keine reine Einbahnstraße!
Durch das Zusatzzeichen unter dem Einbahnstraßenzeichen wirst du darüber informiert, dass in dieser Einbahnstraße Radfahrer in beide Richtungen fahren dürfen.
Also ist in dieser Situation diese Einbahnstraße ein "rechts vor links"! Kommt ein Fahrrad von rechts, hat es Vorfahrt!
Wenn du hier also ohne nach rechts zu gucken weiter fährst, begehst du eine Vorfahrtsmissachtung.
Aber! Seit es Einbahnstraßen gibt in denen Fahrräder in beide Richtungen fahren dürfen, nehmen einige Radfahrer sich oftmals das Recht, auch in allen anderen Einbahnstraßen entgegen der
Fahrtrichtung zu fahren.
Es ist also daher empfehlenswert, auch in Einbahnstraßen die nicht beidseitig für Fahrräder freigegeben sind, einen kurzen Sicherungsblick zu werfen.