Wo ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben?
Es gibt einige Situationen in denen du nur Schrittgeschwindigkeit fahren darfst!
Schritttempo ist ca. 4-7km/h, also erste Gang und kein Gas!
Wenn Linienbusse oder Schulbusse mit Warnblinklicht an Haltestellen stehen!
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darfst du nur mit
Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Du darfst die Fahrgäste auch nicht behindern, wenn nötig, musst du warten.
Es ist übrigens vollkommen egal wie groß der Bus ist, er kann auch PKW-Größe haben!
Entscheidend ist die Kennzeichnung!
Linienbusse sind mit Liniennummern und Fahrziel ausgestattet, Schulbusse haben orange Tafeln mit Schulkindern drauf.
Wenn rechts an Straßenbahnen oder Bussen vorbeigefahren wird die an Haltestellen halten und Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen!
Straßenbahnen fahren sehr oft in Fahrbahnmitte, ganz selten ist das auch bei Bussen so!
Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen und du rechts an Bussen und Straßenbahnen vorbei fährst, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Du musst einen solchen Abstand einhalten, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, musst du warten.
In verkehrsberuhigten Bereichen
In vielen Wohngebieten, häufig auch in Bereichen von Kindergärten oder in Gegenden wo viel Fußgängerverkehr ist und sehr oft auch viele Kinder leben, schützt
man diese Menschen mit der Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen.
Viele kennen diese Bereiche auch unter der Bezeichnung „Spielstraße“.
Hier darfst du höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren und zwar so, dass Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig musst du anhalten und warten.
Wenn du den verkehrsberuhigten Bereich verlässt haben alle anderen Fahrzeuge und Fußgänger Vorfahrt/Vorrang. Es gelten dann also nicht die normalen Vorfahrtsregeln.