Das Beenden einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auf verschiedene Arten erfolgen!
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann nicht nur das das spezielle Aufhebungszeichen "Ende der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit" aufgehoben werden, sondern durch viele andere Zeichen auch!
Durch das Zeichen "Ende der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit"!
Dieses Aufhebungszeichen hebt nur die Geschwindigkeitsbegrenzung auf.
Durch das Zeichen "Ende sämtlicher Streckenverbote"
Durch dieses Zeichen werden alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben!
In Verbindung mit einem Gefahrzeichen
Wenn ein Gefahrzeichen über einer Geschwindigkeitsbegrenzung befestigt ist, gilt die
Geschwindigkeitsbegrenzung so lange, wie die Gefahr eindeutig besteht!
Voraussetzung dafür ist also, dass beide Zeichen an einem Mast befestigt sind und nicht hintereinander stehen.
Ist diese Baustelle beendet, ist also auch die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Ende!
Durch den Beginn einer geschlossenen Ortschaft
Ab der Ortseingangstafel ist 50km/h!
Durch das Abbiegen in eine Seitenstraße
Das Verkehrszeichen "zulässige Höchstgeschwindigkeit" ist ein Streckenverbot. Es gilt nur auf der Strecke wo es aufgestellt ist
Biegst du in eine Seitstraße ab, ist es dort nicht mehr gültig!
Mit angeben der Streckenlänge
Die Angabe einer Streckenlänge mit Pfeilen daneben bedeutet: "auf einer Länge von"!
Mit diesem Zeichen wird die Streckenlänge angegeben, für welche die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Du brauchst nur auf deinem Kilometerzähler die Streckenlänge abzustoppen, danach kannst du ohne ein weiteres Aufhebungszeichen wieder beschleunigen!