Hier darfst du nicht rein!!!

Du darfst nicht einfach in jede Straße fahren!
Nicht überall wo die Straße hinführt darfst du automatisch auch weiter.
Es gibt einige Zeichen, die dir das Weiterfahren verbieten. In der Prüfung testet das der Prüfer auch gelegentlich mal aus und lässt die Fahrschüler auf solche Verbotszeichen zufahren.

Du musst dann selbst erkennen, dass du dort nicht rein darfst und musst selbständig abbiegen!

Oft schreiben dir vorher schon  vorgeschriebene Fahrtrichtungen ein Abbiegen vor, dann weißt du sofort, dass es geradeaus nicht weitergeht.

Es gibt einige typische Verbotszeichen die ziemlich häufig vorkommen, diese wollen wir uns mal anschauen!

Wie sehen diese Zeichen aus?

Es haben alle Verbotszeichen einen runden roten Rand! Rund und rot bedeutet also Verbot!!!


Verbot der einfahrt!

Es verbietet dir das Einfahren in diese Straße. Eventuell ist es manchmal durch ein Zusatzzeichen Radfahrern gestatten dort hineinzufahren.

Mit irgendwelchen Kraftfahrzeugen hast du dort aber rein gar nichts zu suchen!


Verbot für Fahrzeuge aller Art

Außer Handfahrzeugen und Motorrädern und Fahrrädern die geschoben werden, darf hier kein Fahrzeug reinfahren.


Verbot für Kraftwagen

Hier dürfen keine Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeuge hinein. Ein Fahrzeug wird zum Kraftfahrzeug, wenn es einen Motor hat. Eine Pferdekutsche z.B.  ist deshalb kein Kraftfahrzeug.

Wenn du mit deinem Fahrzeug durch den Schnee fährst und es beim Geradeausfahren mehr als eine Spur im Schnee hinterlässt, ist es definitiv mehrspurig!
Es geht bei "mehrspurig" eigentlich mehr um die Fahrzeugbreite!

Hier dürfen z.B. nicht rein: Autos, LKW, Wohnmobile, Busse, Trecker!

Ein Motorrad darf hier hineinfahren, es ist ein Kraftrad und kein Kraftwagen!


Verbot für Krafträder

Dieses Verbot gilt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder  und Mofas.

Selbstverständlich ist jeder Motorroller auch ein Kraftrad!

Mit dem Auto darfst du hier problemlos durchfahren. Man stellt dieses Zeichen z.B. gerne in Kur-oder Klinikgebieten auf, um dort die lauten Motorräder fernzuhalten!


Verbot für Kraftfahrzeuge

Dieses Verbot gilt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Alles was Räder und Motor hat, hat hier nichts zu suchen. Pferdekutschen und Fährräder dürfen also hinein!

Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Mit dem Fahrschulauto darfst du ohne Probleme dort hineinfahren!

PKW sind also ausgenommen und dürfen dort hinein!

Du machst wenn du eine B-Fahrerlaubnis machst nicht nur einen Autoführerschein, sondern eine Fahrerlaubnis für Kraftwagen bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.

Wenn du z.B. einen Umzug machst und dir dafür einen 3,5t Transporter leihst, dann ist dieser Transporter meistens ein LKW. Hängst du dort noch einen 750kg Anhänger hinter, dann fährt du ein Kraftfahrzeug was einschließlich Anhänger mehr als 3,5t Gesamtgewicht hat und kein PKW oder Kraftomnibus ist. In einem solchen Fall dürftest du hier nicht rein.

Die Fahrzeugart erfährst du in den Fahrzeugpapieren, dort steht drin was du für ein Fahrzeug fährst. Das Aussehen eines Fahrzeugs ist dafür nebensächlich.

Die Postboten z.B. fahren oft mit normalen Autos die Briefe aus. Genau die gleichen Autos kann man auch privat kaufen (z.B. einen Golf). Wenn wir privat einen Golf fahren ist das ein PKW, bei der Post läuft dieser Golf als LKW.


Verbot für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als... 

Hier geht es um das tatsächliche Gewicht was dein Fahrzeug gerade hat. Ein Durchschnittsauto wiegt ca.1,5t. Dazu musst du noch die Gewichte von Personen und Gewicht in dem Auto rechnen und dann hast du dein tatsächliches Gewicht.

Natürlich gibt es dieses Zeichen noch mit allen anderen erdenklichen Gewichtsangaben.

Wenn dein tatsächliches Gewicht die Angaben auf dem Zeichen überschreitet, darfst du dort nicht weiterfahren.


Beginn eines Fußgängerbereichs

Dies ist zwar kein rundes Zeichen mit rotem Rand, trotzdem darfst du mit deinem Fahrzeug nicht dort hineinfahren. Selbst mit einem Fahrrad darfst du dort nicht fahren.

In Ausnahmefällen ist durch Zusatzzeichen das Befahren dieses Bereichs z.B. für Lieferverkehr oder Anwohner erlaubt.

Falls durch irgendwelche Zusatzzeichen das Befahren dieser Fußgängerzone erlaubt ist, musst du die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen und darfst keine Leute behindern oder gefährden, notfalls musst du warten.


Beginn eine Fahrradstraße

Andere Fahrzeuge als Fahrräder dürfen hier nicht fahren. Ist das Befahren durch Zusatzzeichen für andere Fahrzeuge erlaubt, dürfen diese max. 30km/h fahren und dürfen Radfahrer nicht behindern oder gefährden. Notfalls muss die Geschwindigkeit noch weiter reduziert werden.